Die Begründbarkeit ästhetischer Werturteile

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Titel: Die Begründbarkeit ästhetischer Werturteile
Sonstige Titel: The Justification of aesthetic valuations
Autor(en): Piecha, Alexander
Erstgutachter: Prof. Dr. Rainer Trapp
Zweitgutachter: Prof. Dr. Harald Kerber
Zusammenfassung: Das Ziel der hier vorliegenden Arbeit ist es, die Möglichkeiten der Begründungbarkeit ästhetischer Urteile und die Struktur dieser Begründungen zu untersuchen. Damit verknüpft ist die Frage, inwieweit und auf welche Weise sich ästhetische Urteile objektivieren lassen - also ob sich über "Fragen des Geschmacks" doch (sinnvoll) streiten läßt. Das Thema der Arbeit sind ganz allgemein ästhetische Urteile, ihre Struktur und ihre Begründbarkeit. Unter ästhetischen Urteilen sollen hier diejenigen Urteile verstanden werden, welche den Gehalt ästhetischer Erfahrung beschreiben, wobei sowohl der Term "ästhetisch", als auch der der "ästhetischen Erfahrung" im Rahmen der Arbeit näher bestimmt werden. Sie lassen sich unterteilen in deskriptive und normative Urteile. Diese lassen sich jeweils ihrerseits in spontane und reflektierte ästhetische Urteile gliedern. Die zentrale Aufmerksamkeit der vorliegenden Arbeit gilt dabei den "reflektierten ästhetischen Werturteilen". Im wesentlichen läßt sich der Inhalt der Arbeit auf folgende 5 Thesen reduzieren: 1. Die These vom relationalen Charakter ästhetischer Objekte Die Gegenstände ästhetischer Urteile, die ästhetischen Objekte, unter ihnen insbesondere die Kunstwerke, sind relationale Gebilde. Wie jeder andere Wahrnehmungsgegenstand auch beruhen sie auf einer hypothetischen Konstruktion des Wahrnehmenden, wobei darüber hinaus gerade bei ästhetischen Objekten die jeweilige subjektive Wahrnehmungsweise konstitutiv ist. Die Interpretation durch den Betrachter ist - vor allem bei Kunstwerken - ein notwendiger Bestandteil ästhetischer Objekte. 2. Die These von der begrenzten Subjektivität ästhetischer Interpretationen Ästhetische Urteile basieren auf der jeweiligen Interpretation des ästhetischen Objektes durch den Urteilenden und auf dessen Präferenzen. Sie sind damit zwangsläufig ebenfalls subjektiv und hypothetisch. Dennoch sind sie nicht völlig beliebig; der ästhetischen Interpretation sind durch das ästhetische Objekt selbst und dessen zeitliche und räumliche Bezüge Plausibilitätsgrenzen gesetzt. 3. Die These vom kognitiven Charakter ästhetischer Erfahrungen Alle Wahrnehmungsgegenstände sind ausdruckshaft, da sie bereits vorbewußt im Prozeß der Wahrnehmung hinsichtlich ihrer Relevanz für das jeweilige Subjekt emotional bewertet werden. Diese kognitive Funktion der Emotionen, ohne die eine angemessen schnelle Orientierung in unserer komplexen sozialen Umwelt nicht möglich wäre, ist für die ästhetische Erfahrung konstitutiv. Eine darauf aufbauende Analyse ästhetischer Erfahrung eröffnet einen Zugang zum Phänomenbereich des Ästhetischen, welcher sowohl der Kunst als auch dem "ästhetischen Alltag" gerecht werden kann. 4. Die These von der grundsätzlichen Subjektbezogenheit ästhetischer Urteile Begründungen ästhetischer Urteile beweisen nicht die objektive Wahrheit des Behaupteten, welche für alle Subjekte verbindlich wäre. Vielmehr rechtfertigen sie auf der Basis einer plausiblen Interpretation und der Präferenzen des Urteilenden die Angemessenheit der Bewertung. Dabei können ebenso Argumente hinsichtlich einer adäquaten Wahrnehmungsweise angewendet werden, wie solche, die sich auf externe Bezüge des beurteilten Gegenstandes beziehen. Die Adäquatheit der verwendeten Bewertungskriterien hängt dabei sowohl vom Urteilenden als auch wesentlich vom beurteilten ästhetischen Objekt selbst ab. 5. Die These von der subjektiven Wahrheitsdefinitheit ästhetischer Urteile Dennoch sind ästhetische Urteile grundsätzlich wahrheitsfähig im Sinne der Korrespondenztheorie der Wahrheit. Ihre Wahrheit ist mithin deduktiv beweisbar. Allerdings ist sie immer auf ein bestimmtes urteilendes Subjekt, seine Wertdispositionen und seine Interpretation des ästhetischen Objektes bezogen - im Gegensatz zu naturwissenschaftlichen Urteilen, bei denen durch Standardisierungen von vornherein eine hohe intersubjektive Übereinstimmung gegeben ist. Um trotzdem ästhetische Urteile auf der Grundlage evolutiver und gegebenenfalls auch kultureller Gemeinsamkeiten (in deutlich begrenzterem Umfang) intersubjektiv nachvollziehbar zu machen, ist es notwendig, innerhalb der Begründung die zugrunde liegenden Annahmen und Präferenzen offen darzulegen. Die aus diesen Thesen resultierende theoretische Grundhaltung ist die eines ästhetischen Semikognitivismus. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, daß er die Wahrheitsdefinitheit ästhetischer Werturteile zwar (im Gegensatz zum Nonkognitivismus) anerkennt, sie aber andererseits nicht emphatischer Weise für gleichermaßen objektivierbar erklärt, wie beispielsweise wissenschaftliche Hypothesen (im Gegensatz zum Kognitivismus). Insbesondere die Unterscheidungen zwischen der internen und der externen Struktur ästhetischer Objekte und die Funktion von Wahrnehmungsweise und Ausdruck eröffnen darüber hinaus noch die Möglichkeit einer differenzierten Ontologie ästhetischer Objekte. Ein erweitertes Abstract dieser Arbeit befindet sich im WWW auf der Homepage des Autors unter: http://www.apiecha.de/philosophy/english.html
URL: https://osnadocs.ub.uni-osnabrueck.de/handle/urn:nbn:de:gbv:700-2001111418
Schlagworte: Begründbarkeit ästhetischer Werturteile; ästhetischer Semikognitivismus; ästhetische Erfahrung; Objektivierbarkeit ästhetischer Urteile
Erscheinungsdatum: 14-Nov-2001
Publikationstyp: Dissertation oder Habilitation [doctoralThesis]
Enthalten in den Sammlungen:FB01 - E-Dissertationen

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